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Wasserschaden bei der Versicherung melden: So geht es richtig

Aktualisiert am

Nach dem ersten Schock kommt die Frage: Wer zahlt das eigentlich? Die Antwort hängt von der Schadensursache und den abgeschlossenen Versicherungen ab. Wer die Zuständigkeiten kennt und den Schaden richtig meldet, erspart sich unnötige Verzögerungen und Diskussionen mit dem Versicherer.

Welche Versicherung ist zuständig?

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung (auch Wohngebäudeversicherung) deckt Schäden am Gebäude selbst ab. Bei einem Leitungswasserschaden, also einem Rohrbruch, einer undichten Zuleitung oder einem Schaden durch fest installierte Heizungsanlagen, ist das in der Regel die richtige Anlaufstelle.

Die Gebäudeversicherung übernimmt typischerweise:

  • Schäden an Wänden, Böden, Decken und der Bausubstanz
  • Kosten für Trocknungsmaßnahmen
  • Kosten für Folgeschäden an fest verbauten Einbauten (z.B. Einbauküche, Fliesen)

Zuständig ist die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers. Als Mieter wenden Sie sich daher zunächst an Ihren Vermieter. Mehr zu den Besonderheiten in Mietverhältnissen lesen Sie in unserem Ratgeber zum Wasserschaden in der Mietwohnung.

Hausratversicherung

Ihre Hausratversicherung springt ein, wenn persönliche Gegenstände durch Leitungswasser beschädigt wurden: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche. Diese Versicherung läuft auf den Namen des Mieters oder Eigentümers, der die Wohnung bewohnt.

Beachten Sie: Die Hausratversicherung ist nur dann zuständig, wenn der Schaden durch bestimmte versicherte Gefahren verursacht wurde. Leitungswasser (Rohrbruch) ist in der Regel mitversichert. Prüfen Sie jedoch Ihren Vertrag, da Leistungsumfang und Ausschlüsse variieren.

Haftpflichtversicherung

Wenn der Schaden durch Ihr Verschulden entstanden ist und einen Dritten betrifft, kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel. Ein Beispiel: Sie haben vergessen, einen Wasserhahn zuzudrehen, und das Wasser ist in die Wohnung unter Ihnen gelaufen. In diesem Fall kann der geschädigte Nachbar oder Vermieter Ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Elementarversicherung

Schäden durch Überschwemmung von außen (z.B. Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus dem Kanal) sind in der Standard-Gebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert. Dafür brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung. Prüfen Sie, ob dieser Baustein in Ihrem Vertrag enthalten ist.

Meldeprozess: Schritt für Schritt

1. Schaden dokumentieren

Bevor Sie etwas berühren oder aufräumen, fotografieren und filmen Sie alles. Halten Sie fest:

  • Den Ursprung des Schadens (z.B. das defekte Rohr)
  • Alle betroffenen Flächen und Gegenstände
  • Den Zustand der Wände, Böden und Decken
  • Beschädigte persönliche Gegenstände mit erkennbarem Wert

Diese Beweissicherung ist für die Erstattung oft entscheidend. Mehr dazu in unserem Ratgeber Wasserschaden: Was tun?.

2. Schadensnummer anfordern

Rufen Sie die Schaden-Hotline Ihrer Versicherung an oder melden Sie den Schaden online. Schildern Sie die Schadensursache, den Umfang und was Sie bereits unternommen haben. Sie erhalten eine Schadensnummer, die Sie für alle weiteren Kommunikation mit dem Versicherer benötigen.

3. Schriftliche Bestätigung einholen

Bitten Sie darum, die telefonische Meldung schriftlich zu bestätigen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den Namen des Sachbearbeiters und den Inhalt des Gesprächs. Im Streitfall sind diese Details wertvoll.

4. Fachbetrieb beauftragen

Sie sind nicht verpflichtet, auf einen Versicherungsgutachter zu warten, bevor Sie mit der Schadensbegrenzung beginnen. Beauftragen Sie einen geprüften Fachbetrieb für die professionelle Trocknung. Wichtig: Informieren Sie Ihren Versicherer gleichzeitig über die Maßnahmen und halten Sie alle Rechnungen und Berichte sorgfältig fest. Ein guter Fachbetrieb kennt die Dokumentationsanforderungen der Versicherungen und liefert die nötigen Protokolle.

5. Kostenschätzung einreichen

Lassen Sie sich vom Fachbetrieb eine schriftliche Kostenschätzung ausstellen und leiten Sie diese an die Versicherung weiter. Stimmen Sie größere Arbeiten, wenn möglich, vorab mit Ihrem Versicherer ab, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Häufige Fehler bei der Schadensmeldung

  • Zu langes Warten: Wer den Schaden erst nach Wochen meldet, riskiert, dass der Versicherer Leistungen kürzt.
  • Fehlende Dokumentation: Ohne Fotos und Belege ist die Schadenshöhe schwer nachzuweisen.
  • Schaden selbst reparieren ohne Dokumentation: Dann ist nachträglich kaum noch beweisbar, was tatsächlich beschädigt war.
  • Falsche Versicherung kontaktiert: Prüfen Sie zuerst, ob der Schaden am Gebäude oder am Hausrat entstanden ist.

Fristen im Überblick

Versicherungsverträge in Deutschland verlangen in der Regel eine unverzügliche Schadensmeldung. Was das genau bedeutet, hängt vom Vertrag ab. Handeln Sie sicherheitshalber noch am Tag des Schadens oder spätestens am nächsten Werktag. Lesen Sie die Bedingungen Ihres Vertrags sorgfältig. Bei Unsicherheiten hilft eine Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Versicherungsberater.


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