Zahlt die Versicherung
Ihren Wasserschaden?
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Beantworten Sie zwei kurze Fragen und erfahren Sie, welche Versicherung in Ihrem Fall in der Regel zuständig ist. Kostenlos, ohne Angabe persönlicher Daten.
Was wurde beschädigt?
Was war die Ursache?
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Welche Versicherung zahlt was?
Im deutschen Versicherungsrecht gibt es bei Wasserschäden vier verschiedene Zuständigkeiten. Hier sehen Sie auf einen Blick, welche für welchen Fall gilt.
Wohngebäudeversicherung
Wann zuständig:
Schäden durch Leitungswasser an der Gebäudesubstanz: Wände, Decken, Böden, Estrich, fest eingebaute Sanitärinstallationen, Fliesen. In der Regel auch bei Rohrbrüchen innerhalb der Gebäudegrenzen. Schäden an Mobiliar oder Hausrat sind nicht erfasst.
Tipp: Melden Sie den Schaden so früh wie möglich. Verspätete Meldungen können bei einigen Policen zu Kürzungen führen.
Hausratversicherung
Wann zuständig:
Schäden an beweglichen Gegenständen durch Leitungswasser: Möbel, Elektronik, Kleidung, Haushaltsgeräte, Teppiche. Ist die Ursache Leitungswasser, übernimmt die Hausratversicherung typischerweise die Schäden am Hausrat. Naturschäden sind ebenfalls nur mit Elementarzusatz abgedeckt.
Tipp: Erstellen Sie eine Inventarliste der beschädigten Gegenstände mit Kaufdatum und Wert für die Schadensmeldung.
Elementarschadenversicherung
Wann zuständig:
Schäden durch Naturereignisse: Hochwasser, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, aufsteigendes Grundwasser. Diese Versicherung ist in Deutschland kein gesetzlicher Standard und muss als Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Hausratversicherung separat vereinbart werden.
Wichtig: Viele Eigentümer gehen davon aus, abgesichert zu sein, obwohl dieser Zusatz fehlt. Prüfen Sie Ihren Vertrag noch heute.
Haftpflichtversicherung
Wann zuständig:
Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat (z. B. ein Nachbar durch einen Rohrbruch oder ein Handwerker durch unsachgemäße Arbeit), greift dessen Privat-Haftpflichtversicherung. Eigene Schäden an Ihrem Eigentum sind dabei nicht gedeckt. Hat man selbst einen Schaden bei Dritten verursacht, übernimmt die eigene Haftpflicht.
Tipp: Holen Sie umgehend Kontaktdaten und Versicherungsnachweis des Verursachers ein.
Wie melde ich den Schaden richtig?
Viele Versicherungsansprüche scheitern nicht an der Police, sondern an einer fehlerhaften oder verspäteten Schadensmeldung. In unserem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.
Ratgeber: Wasserschaden bei Versicherung meldenHäufige Fragen zur Versicherung
Die wichtigsten Antworten rund um Versicherungsschutz, Schadensmeldung und was nach einem Wasserschaden zu tun ist.
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In der Regel ja: Leitungswasserschäden an der Gebäudesubstanz (Wände, Böden, Estrich, fest verbaute Teile) sind in den meisten deutschen Wohngebäudepolicen als versicherter Schaden enthalten. Voraussetzung ist, dass Wasser aus einer bestimmungswidrig ausgetretenen Leitung stammt. Ausgenommen sind häufig Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung oder bauliche Mängel. Prüfen Sie Ihre konkreten Vertragsbedingungen oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater.
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Die Wohngebäudeversicherung deckt alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist: Wände, Böden, Estrich, Einbauküche, fest verlegte Leitungen. Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Elektronik, Kleidung und Haushaltsgeräte. Sind bei einem Wasserschaden beide Bereiche betroffen, müssen in der Regel beide Versicherungen separat informiert und Schadensmeldungen gestellt werden.
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Nein, in der Regel nicht automatisch. Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau oder aufsteigendes Grundwasser fallen unter sogenannte Elementarschäden. Diese sind in vielen Standardpolicen nicht enthalten und müssen als separater Zusatzbaustein (Elementarschadenversicherung) vereinbart werden. Viele Hausbesitzer haben diese Erweiterung nicht, ohne es zu wissen. Prüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig.
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Stellen Sie zunächst die Wasserquelle ab (Haupthahn oder Ventil schließen). Dokumentieren Sie den Schaden umgehend mit Fotos und Videos, bevor Aufräumarbeiten beginnen. Erstatten Sie danach so schnell wie möglich Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung. Je früher professionelle Trocknungsgeräte eingesetzt werden, desto geringer ist das Risiko von Schimmel und Folgeschäden. Ein geprüfter Fachbetrieb kann die Trocknung direkt mit Ihrer Versicherung abwickeln.
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